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Die Telefonnummern der einzelnen MitarbeiterInnen sind in den jeweiligen Bereichen angegeben
Wir sind telefonisch montags bis donnerstags von 9 - 13 Uhr im Lebenshilfe Center (02597/9399499) für sie erreichbar.
Darüber hinaus erreichen Sie uns per E-Mail.
Gemeinsames Lernen an Regelschulen ist ein Ziel der 2009 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonventionen. Diese Übereinkunft setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung als vollwertige Bürger der Gesellschaft anerkannt werden.
Ein inklusives Bildungssystem ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft orientiert an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der SchülerInnen.
Durch die Schulbegleitung wird die Entwicklung der SchülerIn in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und SonderpädagogInnen unterstützt und gefördert.
Die Schulbegleitung soll den Kindern mit Behinderung den Besuch an Förder- und Regelschulen erleichtern und die Wahlfreiheit der Eltern und Kinder bei der Schulwahl verwirklichen.
Das Angebot ist für Kinder und Jugendliche:
Schulbegleitung kann grundsätzlich an allen Schultypen geleistet werden.
Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung erfolgt die Antragstellung gemäß § 53 SGB XII bei dem für das Kind zuständigen Kreissozialamt.
Für Kinder mit seelischer Beeinträchtigung erfolgt die Antragstellung gemäß § 35a SGB VIII beim für das Kind zuständigen Jugendamt.
Bitte kontaktieren Sie uns.
Wir beraten Sie gern über Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die Eltern und die Schule erkennen einen erhöhten Unterstützungsbedarf des Kindes während der Schulzeit. Die Eltern/Erziehungsberechtigten stellen einen formlosen Antrag beim jeweiligen Kostenträger (nach Möglichkeit inklusive ärztlicher Unterlagen und vorhandener Diagnostiken).
Falls das Kind bereits eine Schule besucht, legt die Schule eine Begründung vor, aus der der Bedarf erkenntlich wird. Der Kostenträger entscheidet nach dem Eingang des Antrages über den Umfang und den Bewilligungszeitraum der Hilfe.
Gerne lernen wir Sie und Ihr Kind kennen und unterstützen Sie im Antragsverfahren!
Kinder sollen so selbständig wie möglich zur Schule gehen und lernen ihre Aufgaben alleine zu bewältigen, ihren Schulalltag zu strukturieren und Kontakte zu anderen knüpfen und am Unterricht teilzunehmen. Zusammen mit der Schulbegleitung können dies die SchülerInnen lernen.
Unsere SchulbegleiterInnen
Wir verstehen uns als Ansprechpartnerin für Eltern und Schule und alle wichtigen Kooperationspartner zum Thema Inklusion und Schule
Mit dem 24. Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit den Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem zu ermöglichen. Die Umsetzung eines inklusiven Schulsystems stellt die Schulen jedoch vor große Herausforderungen. Mit unserem Angebot der Schulbegleitung tragen wir dazu bei, den Schulbesuch für Kinder mit Behinderungen wohnortnah sicherzustellen.
Sie interessieren sich für die Tätigkeit einer Schulbegleitung?
Mehr Informationen finden Sie hier!